Therapiezentrum Finnentrop

Verordnungsweg


Bei Verdacht einer Störung  wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Arzt. Je nach Störungsbild kann dies ein Haus-, Kinder-, Zahn-, HNO-Arzt oder auch ein Neurologe sein.
Stellt der Arzt bei seiner Untersuchung eine Behandlungsbedürftigkeit fest, schreibt dieser eine Verordnung aus.
Mit dieser Verordnung (Rezept) können Sie dann einen Termin in unserem Therapiezentrum vereinbaren. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht und wir rufen Sie umgehend zurück. 
Auch Hausbesuche sind kein Problem – achten Sie bitte mit darauf, dass Ihr Arzt dies auf der Verordnung vermerkt hat. 
Zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis bringen Sie bitte die Verordnung des Arztes mit. 
Nach der Durchführung einer ausführliche Diagnostik besprechen wir mit Ihnen die Therapieinhalte und  Behandlungsziele, wobei Ihre persönlichen Fragen und Wünsche in die Planung  mit einbezogen werden.
Bei Kindern ist die Behandlung zuzahlungsfrei.
Erwachsene zahlen pro Verordnung 10,00 EUR Rezeptgebühr sowie 10% Eigenteil, sofern Sie nicht eine Zuzahlungsbefreiung haben

Wichtig für eine erfolgreiche Therapie ist die Mitarbeit und Motivation des Patienten!

Je nach ärztlicher Verordnung kann die Behandlung

  • als Einzel- oder Gruppentherapie
  • in einer Praxis
  • im Krankenhaus
  • in Schulen
  • in Kindergärten und Kindertagesstätten
  • in Senioreneinrichtungen 
  • im Haus oder in der Wohnung des Patienten

    durchgeführt werden.